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Mietbedingungen
Mietbedingungen für Material der Zytglogge Gesellschaft
Bern
- Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt
sein.
- Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der Zytglogge Gesellschaft
Bern.
- Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die an und
von den gemieteten Geräten entstehen.
Die Mietware ist unversichert. Wir behalten uns das Recht vor,
bei beschädigten, verlorenen oder gestohlenen Mietwaren den
Mieter dafür haftbar zu machen. Wir lehnen ebenfalls jede
Haftung ab, falls die Mietware beim Transport oder durch fehlerhafte
Anschlüsse, Bedienung, Schaden nehmen. Stark beschädigte
oder fehlende Mietware wird zum Neupreis verrechnet. Wir lehnen
auch jede Haftung ab, wenn die Geräte während der Mietdauer
ausfallen.
- Die Zytglogge Gesellschaft Bern übergibt die Geräte
in einem einwandfreien Zustand. Der Mieter kann sich die Geräte
vorführen lassen.
- Der Mieter ist voll für den Stromanschluss ( Absicherung
etc.) verantwortlich.
- Der Mieter ist verpflichtet alle unsere Geräte über
einen Fehlstromschutzschalter zu betreiben.
- Die im Mietvertrag festgelegte Mietzeit darf nicht überschritten
werden. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder Tag voll
verrechnet und es ist uns vorbehalten bei nicht termingerechter
Rückgabe eine gleichwertige Ausrüstung auf Kosten des
Mieters zu mieten.
- Die von uns vermieteten Geräte dürfen nicht weiter
vermietet werden.
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