Mietbedingungen

Mietbedingungen für Material der Zytglogge Gesellschaft Bern

  1. Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.
  2. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum der Zytglogge Gesellschaft Bern.
  3. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten Geräten entstehen.
    Die Mietware ist unversichert. Wir behalten uns das Recht vor, bei beschädigten, verlorenen oder gestohlenen Mietwaren den Mieter dafür haftbar zu machen. Wir lehnen ebenfalls jede Haftung ab, falls die Mietware beim Transport oder durch fehlerhafte Anschlüsse, Bedienung, Schaden nehmen. Stark beschädigte oder fehlende Mietware wird zum Neupreis verrechnet. Wir lehnen auch jede Haftung ab, wenn die Geräte während der Mietdauer ausfallen.
  4. Die Zytglogge Gesellschaft Bern übergibt die Geräte in einem einwandfreien Zustand. Der Mieter kann sich die Geräte vorführen lassen.
  5. Der Mieter ist voll für den Stromanschluss ( Absicherung etc.) verantwortlich.
  6. Der Mieter ist verpflichtet alle unsere Geräte über einen Fehlstromschutzschalter zu betreiben.
  7. Die im Mietvertrag festgelegte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder Tag voll verrechnet und es ist uns vorbehalten bei nicht termingerechter Rückgabe eine gleichwertige Ausrüstung auf Kosten des Mieters zu mieten.
  8. Die von uns vermieteten Geräte dürfen nicht weiter vermietet werden.

 

 

 

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